ISTOB Management Academy e.V.
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Vertiefungsworkshop “Gewaltfreie Kommunikation für Coaches“

Jaunar und Februar 2025

(jeweils 1,5 Tage)

Möchten Sie die Methoden der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) erleben, erlernen oder vertiefen? Möchten Sie Ihr Methoden-Repertoire um praxisrelevante und wirkungsvolle Techniken erweitern? Dann ist unser Aufbauworkshop „Gewaltfreie Kommunikation“ genau das Richtige für Sie! Lernen Sie die Kunst der Gewaltfreien Kommunikation kennen und erfahren Sie, wie Sie diese einfühlsamen Elemente in Ihre Arbeitspraxis integrieren können. Dabei haben wir Sie selbst im Blick, aber natürlich auch, wie Sie die Inhalte und Techniken zur persönlichen Entwicklung Ihrer Klient:innen einsetzen können Unsere gemeinsamen Lernziele:

  • Fähigkeit, Konflikte durch gewaltfreie Kommunikation zu entschärfen – Entwickeln Sie Strategien für sich selbst und andere, um Spannungen vorzubeugen und sie zu reduzieren.
  • Verbesserung der eigenen Kommunikationsfähigkeiten durch gezielte Empathie – Steigern Sie Ihre Fähigkeit und die Ihrer Klient:innen, sich in andere hineinzuversetzen und verständnisvoll zu agieren.
  • Entwicklung von nachhaltigen Lösungen durch präzises Ansprechen von Anliegen – Lernen Sie, wie Sie Ihre Anliegen spüren und sprechbar machen, um nachhaltige Lösungen zu finden und wie Sie das an Klient:innen weitergeben.
  • Erhöhung der Klarheit in komplexen Situationen durch besseres Verständnis von Handlungsanliegen im Beratungskontext — Gewinnen Sie neue Einsichten und Klarheiten in die Handlungsanliegen Ihrer Klient:innen und wie Sie selbst darin begleiten können.

Dieser Aufbauworkshop richtet sich an Coaches, Mediator:innen, Supervisor:innen, Organisationsentwickler:innen, Berater:innen, Therapeut:innen und alle, die bereits über grundlegende Erfahrung im systemischen Arbeiten verfügen und ihre Methoden mit wirkungsvollen und kreativen Ansätzen bereichern möchten. Führungskräfte und alle Personen, die sich für die Einsatzmöglichkeiten der Gewaltfreien Kommunikation und deren konkrete Anwendung interessieren und sich diese zu eigen machen möchten, sind ebenso herzlich willkommen.

Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz
U4, Bus 59

Termine der Weiterbildung
1. Workshop: 24./25. Januar 2025
2. Workshoptag: 21./22. Februar 2025

Programm
Programm GFK

Anmeldung
Anmeldung GFK

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie gerne an info@istob-aka.de mit dem Betreff Gewaltfreie Kommunikation.

Psychosozialer Prozessbegleiter –
Fachpädagoge für Systemische Psychotraumatologie

Diese Weiterbildung wurde im Auftrag des Bundesjustizministeriums und der Systemischen Gesellschaft (SG) entwickelt und entspricht den Anforderungen des 3. Opferschutzreformgesetzes. Sie bietet eine Doppel-Qualifizierung: Teilnehmer erwerben die Zulassung zum Psychosozialen Prozessbegleiter (PsPB) (m/d/w) und die Zertifizierung als Fachpädagog:in für Systemische Psychotraumatologie. Der Fokus liegt auf der Stabilisierungskompetenz, die zu besseren Aussagen von Verletzten vor Gericht führt, ohne die Neutralität zu verletzen.

1. Stabilisierungskompetenz bei belastenden Ermittlungen

Über die die polizeiliche Vernehmung hinaus erweist es sich für Psychosoziale Prozessbegleiter:innen (PsPB) als wichtig, sich im Bedarfsfall mit ihrer Rolle in erweiterten polizeilichen Ermittlungsverfahren auseinanderzusetzen. PsPBs müssen in Situationen wie Tatortbegehungen und Täter-Gegenüberstellungen einen „sicheren Raum“ schaffen, um Flashbacks oder Re-Traumatisierungen zu vermeiden. Praktische Übungen in Rollenspielen stärken die Selbst-Stabilisierung der PsPBs und ihre kommunikative Kompetenz.

2. Notfall-Stabilisierung

PsPBs erkennen Risikomomente, wie das Aufbrechen von multi-traumatischen Erfahrungen, und rufen bei Bedarf professionelle Hilfe. Sie bieten eine Notfall-Stabilisierung, ohne therapeutisch zu intervenieren, und wenden trauerpädagogische Ansätze an.

3. Unterstützung eines vom Gericht befürworteten TOA

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist, soweit er aus juristischer und psychologischer Sicht als sinnvoll und möglich erscheint, grundsätzlich erwünscht. PsPBs können den Erfolg eines TOA-Prozesses verbessern, indem sie Opfer stabilisieren, die Begegnung mit dem Täter zu bewältigen. Auch dies erfordert eine qualifizierte psychotraumatologische Kompetenz seitens der Prozessbegleitung.

4. Stabilisierung von Verletzten gegenüber einem Täter-Netzwerk

Stabilisierung ist auch dann erforderlich, wenn ein Opfer sich einem “Täter-Netz” gegenübersieht, etwa wenn Einschüchterung ins Spiel kommt und die Viktimisierung eines Opfers forciert wird. Beispielsweise kann das bei Hasskriminalität oder institutioneller Opferbildung beobachtet werden. Die Stabilisierung eines Opfers ist hier gegenüber einem größeren sozialen Umfeld zu sehen.

5. Aufsuchende Stabilisierung

PsPBs begegnen Opfern in ihrem familiären oder institutionellen Umfeld und wahren dabei ihre professionelle Neutralität, auch bei feindseligen Reaktionen. Im Zusammenhang dazu steht die sogenannte aufsuchende Stabilisierung.

6. Der kritische Moment: Im Erstkontakt und Erstgespräch Vertrauen bilden

Der Erfolg der Prozessbegleitung für verletzte Zeug:innen hängt auch von der Qualität des Erstkontakts ab. Eine empathische und stabile Haltung der PsPBs kann den Stabilisierungsprozess maßgeblich beeinflussen. Hier wird die Tür des Vertrauens für die Begleitung geöffnet, die letztlich so eine qualifizierte Aussage bei Gericht unterstützen soll.

7. Gerichtsbesuche – Zeugenaussage, Prozessverlauf, Zeugenschutz-Zimmer

Zur Weiterbildung gehören Besuche von einschlägigen Gerichtsterminen, sowie der Zeugenschutz-Zimmer, um Gerichtsverfahren und deren Abläufe sowie Besonderheiten live mitzuerleben und im Vorfeld als auch im Nachgang zu reflektieren. Dazu gehört das „Nachstellen“ und Üben im Rollenspiel, um die Aufgaben und Kompetenzen der PsPB realistisch zu erfahren und vertieft einzuüben.

8. Virtuelle Stabilisierung

Ein wichtiger Bereich ist der Virtuellen Arbeit des PsPB gewidmet, um auch mithilfe der Video-gestützten Stabilisierung eine hohe und unmittelbare Wirkung im Opferschutz zu erreichen.

Wo?
Virtuell per ZOOM
sowie in Präsenz
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München

Termine 2025

Seminar 1:    29.01.-02.02.25 (Präsenz)
Seminar 2:    19.03.-23.03.25 (Präsenz)
Supervision: 23.05.-24.05.25 (virtuell)
Supervision: 04.07.-05.07.25 (virtuell)
Seminar 3:    23.07.-27.07.25 (Präsenz)
Supervision:

Programm
Programm-PsPB-2025

Anmeldung
Anmeldung-PsPB-2025

Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de

Es können gerne auch persönliche Infotermine per Zoom oder vor Ort vereinbart werden.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren und bildet die Grundlage zum aktiven Opferschutz, der von den Gerichten anerkannt ist und beigeordnet werden kann. Dabei muss jede Weiterbildung sogenannten Mindestanforderungen genügen. Zugleich sind laut Ausführungsgesetz (AGPsychPbG) unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte erwünscht. Der Fokus unserer Weiterbildung ergänzt diese Standards um die Entwicklung einer hohen Stabilisierungskompetenz in herausfordernden Ermittlungssituationen, wie sie oben angesprochen wurden.

Kommunikative Kompetenz im Kontext TOA

Damit ein Täter-Opfer-Ausgleich gelingt, ist es entscheidend, die Begegnungsfähigkeit von Opfer und Täter zu erreichen, noch während die Ermittlungsverfahren mit ihren zusätzlichen Belastungen laufen sowie die Hauptverhandlung mit ihren Unwägbarkeiten aussteht. Über den Umgang mit solchen Belastungsstrukturen hinaus muss die PsPB ein Opfer vor diesem Hintergrund stabilisieren und dessen familiäre und andere relevante Bezugssysteme mitberücksichtigen. So kann es besser gelingen, im Sinne eines von einem Gericht befürworteten TOA die Begegnung von Opfer und Täter in eine nachhaltige, gemeinsam tragfähige Lösungsfindung zu überführen. Dazu sind neben juristischen und viktimologischen Kenntnissen vor allem ein hohes Maß an systemischer Krisen-Stabilisierungs- und kommunikativer Kompetenz vonnöten sowie die Befähigung zur gezielten Unterstützung der psychotraumatologischen Resilienz bei Opfern und ihren Angehörigen.

Rapid Turnaround

Dabei ist oft die Fähigkeit der PsPB zum „Rapid Turnaround“ gefragt. Das gelingt mit Hilfe einer unmittelbaren Präsenz ohne zeitliche Verzögerung, beispielsweise mittels einer semi-virtuellen Stabilisierung geleistet werden kann. Solche, meist video-gestützten Herangehensweisen haben den Vorteil, nicht erst die Zeit bis zu einem Termin überbrücken zu müssen, sondern können als Sofort-Maßnahme stabilisierend wirken. Eine persönliche Begegnung schließt sich idealerweise an und erlaubt eine Vertiefung der Stabilisierungsqualität. Diese Prozedere werden im Rahmen der Weiterbildung praxisnah und nachhaltig geübt, entsprechend den meisten Realsituationen mit Hilfe des Kamera-Einsatzes von Mobiltelefonen.

Mobbing-Prävention: Ermutigen statt entmutigen

Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen können auf vielfältige Weise hilfreich sein, so zum Beispiel in Familien oder Schulen, selbst in Teams und Organisationen, wenn es etwa durch Mobbing zur Bildung von Täter-Opfer-Systemen und zur Viktimisierung der „Unterlegenen“ kommt. Die Prozesse der „Opfer“-Stabilisierung und der Ermutigung statt Entmutigung, sowie die Bildung einer posttraumatischen Resilienz ähneln dem Vorgehen und den Instrumentarien nach denen der Psychosozialen Prozessbegleitung. Im Rahmen der Weiterbildung wird auf diesen wechselseitigen Kompetenztransfer Wert gelegt.

Neues Berufs- und Aufgabenfeld

Die „Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ bildet ein neu definiertes Aufgaben- und Arbeitsfeld. Die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters stellt für die betroffenen Opfer bei bestimmten Strafprozessen nunmehr einen Rechtsanspruch dar, der zum 1. Januar 2017 in Kraft trat. Die Inanspruchnahme ist für die betroffenen Opfer kostenfrei, die PsPB werden von den Gerichten auf gesetzlicher Basis vergütet.

Professionelle Neutralität

Zusammenfassend ist es das wesentliche Ziel, Opfer gegen (Re-) Traumatisierungen und das Abgleiten in eine persistierende „Opfer-Identität“ mit ihren zahlreichen sozialen und gesundheitlichen Risiken („sekundäre Viktimisierung“) zu schützen. Um die Professionalität dieser Arbeit zu gewährleisten, stehen der Umgang mit ressourcenorientierten Ansätzen im Vordergrund, sowie mediative Verfahren im Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs. Im Hinblick auf die Ermittlungen sind psychosoziale Prozessbegleiter strikt der Neutralität verpflichtet.

Zulassungskriterien

Um zur Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren zugelassen zu werden, ist ein Studium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik oder Sozialpädagogik (Uni oder FH) und berufliche Erfahrung erforderlich, beziehungsweise eine vergleichbare berufliche Ausbildung und Tätigkeit.

Format

Die zertifizierte Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter umfasst insgesamt 300 Stunden (WE / LE). Das beinhaltet 19 Präsenztage (15 Tage Workshop plus vier Tage themen-, prozess- und fallbezogene Supervision) sowie begleitete Prozessbeobachtungen mit Reflexion und Intervision, angeleitetes Selbststudium, Dokumentation, Fallarbeit und Kolloquium).

Als Referenten wirken für den psychosozialen Themenkreis Psychologen, Psychosoziale Prozessbegleiter, Systemische Lehrtrainer, Fachpädagogen für Psychotraumatologie und Ausbilder für Mediation mit, für den rechtlichen Themenkreis Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Kriminalisten.

Die Weiterbildung erfolgt in Kooperation mit der Systemischen Gesellschaft.

Anfragen und weitere Informationen unter info@istob-aka.de
Siehe auch https://systemische-gesellschaft.de

Präsentation beim Deutschen Mediationstag Jena 2016:

Psychosoziale Prozessbegleitung – Chancen der Mediation im Strafprozess
PDF-Dokument
Externer Link

Systemische Mediation

Wissen und Werkzeuge Systemischer Mediation sind im Kontext von Veränderungsprozessen, in der Arbeit mit Einzelpersonen und Gruppen sowie in jedem anderen Konflikt außerordentlich hilfreich, um in Selbstverantwortung Lösungswege zu beschreiten. Systemische Mediation setzt auf Selbstorganisation, Selbstverantwortung und die Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit unterstützen und bedient sich dabei aus der Vielfalt systemischer Ideen und Interventionen.

In der eineinhalbjährigen Weiterbildung zum/r zertifizierten Systemische/n Mediator/in berücksichtigen wir die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 01.09.2017 und kombinieren diese mit den Anliegen der Mediationsverbände sowie den Richtlinien der beiden großen Systemischen Verbände, um Ihnen eine gediegene, abwechslungsreiche, praxisnahe und umsetzungsorientierte Ausbildung anbieten zu können.

Das umsichtig entwickelte Programm gliedert sich in neun Seminarblöcke, bestehend aus vier praxisnahen Theorie- und Methodenlehrgängen, einem Schwerpunktseminar, zwei Selbsterfahrungseinheiten sowie einem Praxisseminar und dem Abschluss. Darüber hinaus finden Gruppen-Supervisionen statt.

Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert Sie auftretende Gegensätze und Konflikte im Praxisfeld Arbeitswelt und Organisation nach systemischen Gesichtspunkten zu begleiten und die erlernten Inhalte auf andere Praxisbereiche zu übertragen.

Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München

Beginn der Weiterbildung
Neue Termine in Planung

Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de

Es können gerne persönliche Infotermine vereinbart werden.

Broschüre
Broschüre Systemische Mediation 2021

Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht

An die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten werden hohe Ansprüche gestellt. Denn davon hängen das Wohlergehen von ganzen Familien und insbesondere bestmögliche Entscheidungen für das Kindeswohl ab. Zunehmend wichtig ist es, bei Konfliktlösungen auch im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit auf Einvernehmlichkeit hinzuwirken – also auf die Bereitschaft und Befähigung von Familien, zu gemeinsam tragfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen. Das erfordert ein hohes Maß an systemischen Kompetenzen, um diesen Prozess in geeigneter Weise zu unterstützen. Gleichwohl erfordert dies von Gutachtern eine professionelle Neutralität, um ihrer Rolle bei Gericht gerecht zu werden, gerade auch dann, wenn einvernehmliche Lösungen nicht zu erreichen sind. Zu diesem anspruchsvollen Aufgabenprofil kommt hinzu, dass moderne Formate wie

  • die Aufsuchende Systemische Arbeit
  • die vertrauensbildende, auch virtuelle Gesprächsführung und Anhörung
  • die wissenschaftlich-fundierte Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung

die Qualität und Aussagekraft von familiengerichtlichen Gutachten deutlich erhöhen. Bei komplexen und komplizierten, auch hochstrittigen Konflikten verlangt der gutachterliche Prozess darüber hinaus

  • die Fähigkeit zur psychotraumatologischen und viktimologischen Prävention. Dazu gehören
  • die Befähigung zur Stabilisierung, auch im virtuellen Format
  • die Gestaltung der Begutachtung als „sicherem Ort“

Dies in Summe vermag den Prozess zu unterstützen, zu eigenständigen und tragfähigen Lösungen zu kommen. Das kann aus Sicht des Kindeswohles einer Viktimisierung und Traumatisierung vorbeugen.

Die ISTOB Akademie bietet dazu eine Weiterbildung zur „Systemischen Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht“ an. Diese rückt die skizzierten Anforderungen in den Mittelpunkt. Die praxisnahe Weiterbildung findet in kleinen Gruppen statt und ist übungsintensiv. Sie entspricht den Anforderungen und Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Wo?
Virtuell sowie in Präsenz
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München

Anfragen /  Informationen zur Weiterbildung
info@istob-aka.de

Es können gerne auch persönliche Informationsgespräche vereinbart werden.