Vertiefungsworkshop „Gewaltfreie Kommunikation für Coaches“
März und April 2026
(jeweils 1,5 Tage)
Möchten Sie GFK erleben, erlernen und vertiefen – und Ihr Methodenrepertoire um praxisnahe, wirksame Techniken erweitern? In diesem Aufbauworkshop lernen Sie die Kunst der Gewaltfreien Kommunikation kennen und integrieren ihre empathischen Elemente in Ihre Arbeitspraxis – für sich selbst und zur gezielten Unterstützung Ihrer Klient:innen.
Lernziele
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Konflikte entschärfen: Strategien zur Prävention und Deeskalation entwickeln – für sich und andere.
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Empathisch kommunizieren: Eigene Fähigkeiten und die Ihrer Klient:innen stärken.
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Anliegen präzise ansprechen: Wahrnehmen, ausdrücken und zu nachhaltigen Lösungen führen.
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Klarheit in komplexen Situationen: Handlungsanliegen im Beratungskontext besser verstehen und begleiten.
Zielgruppe
Coaches, Mediator:innen, Supervisor:innen, OE- und Beratungsprofis, Therapeut:innen sowie Führungskräfte. Voraussetzung: Grundlegende Erfahrung im systemischen Arbeiten; für alle, die GFK konkret anwenden und sich zu eigen machen möchten.
Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz
U4, Bus 59
Termine der Weiterbildung
1. Workshop: März 2026
2. Workshoptag: April 2026
Programm
2026 Workshop Gewaltfreie Kommunikation für Coaches
Anmeldung
Anmeldung GFK
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie gerne an info@istob-aka.de mit dem Betreff Gewaltfreie Kommunikation.
Psychosoziale:r Prozessbegleiter:in –
Fachpädagog:in für Systemische Psychotraumatologie 2026
Doppelqualifizierung mit Zertifizierung
Diese für das Bundesjustizministerium und nach Ethik und systemischen Verständnis der Systemischen Gesellschaft (SG) entwickelte Weiterbildung entspricht den Anforderungen des 3. Opferschutzreformgesetzes.
Sie qualifiziert Fachkräfte doppelt – zur Psychosozialen Prozessbegleitung (PsPB) und als Fachpädagog:in für Systemische Psychotraumatologie.
Der Fokus liegt auf Stabilisierungskompetenz, um verletzte Zeug:innen im Strafverfahren zu stärken und zugleich professionelle Neutralität zu wahren.
Zentrale Lernfelder
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Stabilisierungskompetenz bei Ermittlungen:
Sichere Begleitung in belastenden Situationen wie Vernehmungen, Tatortbegehungen oder Täter-Gegenüberstellungen.
Praktische Übungen fördern Selbststabilisierung und kommunikative Kompetenz. -
Notfall-Stabilisierung & Trauerpädagogik:
Risiken erkennen, professionell reagieren und stabilisierend unterstützen – ohne therapeutisch zu intervenieren. -
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA):
Opfer in einem vom Gericht befürworteten TOA stärken und den Prozess konstruktiv begleiten. -
Stabilisierung bei Täter-Netzwerken:
Handlungssicherheit bei Einschüchterung, Hasskriminalität oder institutioneller Viktimisierung entwickeln. -
Aufsuchende Stabilisierung:
Professionell und neutral im Umfeld des Opfers agieren – auch bei emotional herausfordernden Situationen. -
Erstkontakt & Vertrauensaufbau:
Von Beginn an Beziehungssicherheit schaffen, um qualifizierte Aussagen vor Gericht zu ermöglichen. -
Gerichtsbesuche & Rollenspiele:
Praktische Einblicke in Gerichtsverfahren und Zeugenschutz – mit Reflexion und Simulation realer Abläufe. -
Virtuelle Stabilisierung:
Video-gestützte Begleitung und Online-Stabilisierung als wirksames Instrument im modernen Opferschutz.
Wo?
Virtuell per ZOOM
sowie in Präsenz
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Termine 2026
Seminar 1: Mi–So 28. Januar – 01. Februar · Präsenz (München)
Seminar 2: Mi–So 11. – 15. März · Präsenz (München)
Supervision 1: Fr–Sa 15. – 16. Mai · Virtuell (Zoom)
Supervision 2: Fr–Sa 26. – 27. Juni · Virtuell (Zoom)
Seminar 3: Mi–So 08. – 12. Juli · Präsenz (München)
Programm
Programm-PsPB-2026
Anmeldung
Anmeldung-PsPB-2026
Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de
Es können gerne auch persönliche Infotermine per Zoom oder vor Ort vereinbart werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren und bildet die Grundlage zum aktiven Opferschutz, der von den Gerichten anerkannt ist und beigeordnet werden kann. Dabei muss jede Weiterbildung sogenannten Mindestanforderungen genügen. Zugleich sind laut Ausführungsgesetz (AGPsychPbG) unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte erwünscht. Der Fokus unserer Weiterbildung ergänzt diese Standards um die Entwicklung einer hohen Stabilisierungskompetenz in herausfordernden Ermittlungssituationen, wie sie oben angesprochen wurden.
Kommunikative Kompetenz im Kontext TOA
Damit ein Täter-Opfer-Ausgleich gelingt, ist es entscheidend, die Begegnungsfähigkeit von Opfer und Täter zu erreichen, noch während die Ermittlungsverfahren mit ihren zusätzlichen Belastungen laufen sowie die Hauptverhandlung mit ihren Unwägbarkeiten aussteht. Über den Umgang mit solchen Belastungsstrukturen hinaus muss die PsPB ein Opfer vor diesem Hintergrund stabilisieren und dessen familiäre und andere relevante Bezugssysteme mitberücksichtigen. So kann es besser gelingen, im Sinne eines von einem Gericht befürworteten TOA die Begegnung von Opfer und Täter in eine nachhaltige, gemeinsam tragfähige Lösungsfindung zu überführen. Dazu sind neben juristischen und viktimologischen Kenntnissen vor allem ein hohes Maß an systemischer Krisen-Stabilisierungs- und kommunikativer Kompetenz vonnöten sowie die Befähigung zur gezielten Unterstützung der psychotraumatologischen Resilienz bei Opfern und ihren Angehörigen.
Rapid Turnaround
Dabei ist oft die Fähigkeit der PsPB zum „Rapid Turnaround“ gefragt. Das gelingt mit Hilfe einer unmittelbaren Präsenz ohne zeitliche Verzögerung, beispielsweise mittels einer semi-virtuellen Stabilisierung geleistet werden kann. Solche, meist video-gestützten Herangehensweisen haben den Vorteil, nicht erst die Zeit bis zu einem Termin überbrücken zu müssen, sondern können als Sofort-Maßnahme stabilisierend wirken. Eine persönliche Begegnung schließt sich idealerweise an und erlaubt eine Vertiefung der Stabilisierungsqualität. Diese Prozedere werden im Rahmen der Weiterbildung praxisnah und nachhaltig geübt, entsprechend den meisten Realsituationen mit Hilfe des Kamera-Einsatzes von Mobiltelefonen.
Mobbing-Prävention: Ermutigen statt entmutigen
Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen können auf vielfältige Weise hilfreich sein, so zum Beispiel in Familien oder Schulen, selbst in Teams und Organisationen, wenn es etwa durch Mobbing zur Bildung von Täter-Opfer-Systemen und zur Viktimisierung der „Unterlegenen“ kommt. Die Prozesse der „Opfer“-Stabilisierung und der Ermutigung statt Entmutigung, sowie die Bildung einer posttraumatischen Resilienz ähneln dem Vorgehen und den Instrumentarien nach denen der Psychosozialen Prozessbegleitung. Im Rahmen der Weiterbildung wird auf diesen wechselseitigen Kompetenztransfer Wert gelegt.
Neues Berufs- und Aufgabenfeld
Die „Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ bildet ein neu definiertes Aufgaben- und Arbeitsfeld. Die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters stellt für die betroffenen Opfer bei bestimmten Strafprozessen nunmehr einen Rechtsanspruch dar, der zum 1. Januar 2017 in Kraft trat. Die Inanspruchnahme ist für die betroffenen Opfer kostenfrei, die PsPB werden von den Gerichten auf gesetzlicher Basis vergütet.
Professionelle Neutralität
Zusammenfassend ist es das wesentliche Ziel, Opfer gegen (Re-) Traumatisierungen und das Abgleiten in eine persistierende „Opfer-Identität“ mit ihren zahlreichen sozialen und gesundheitlichen Risiken („sekundäre Viktimisierung“) zu schützen. Um die Professionalität dieser Arbeit zu gewährleisten, stehen der Umgang mit ressourcenorientierten Ansätzen im Vordergrund, sowie mediative Verfahren im Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs. Im Hinblick auf die Ermittlungen sind psychosoziale Prozessbegleiter strikt der Neutralität verpflichtet.
Zulassungskriterien
Um zur Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren zugelassen zu werden, ist ein Studium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik oder Sozialpädagogik (Uni oder FH) und berufliche Erfahrung erforderlich, beziehungsweise eine vergleichbare berufliche Ausbildung und Tätigkeit.
Format
Die zertifizierte Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter umfasst insgesamt 300 Stunden (WE / LE). Das beinhaltet 19 Präsenztage (15 Tage Workshop plus vier Tage themen-, prozess- und fallbezogene Supervision) sowie begleitete Prozessbeobachtungen mit Reflexion und Intervision, angeleitetes Selbststudium, Dokumentation, Fallarbeit und Kolloquium).
Als Referenten wirken für den psychosozialen Themenkreis Psychologen, Psychosoziale Prozessbegleiter, Systemische Lehrtrainer, Fachpädagogen für Psychotraumatologie und Ausbilder für Mediation mit, für den rechtlichen Themenkreis Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Kriminalisten.
Die Weiterbildung erfolgt in Kooperation mit der Systemischen Gesellschaft.
Anfragen und weitere Informationen unter info@istob-aka.de
Siehe auch https://systemische-gesellschaft.de
Präsentation beim Deutschen Mediationstag Jena 2016:
Psychosoziale Prozessbegleitung – Chancen der Mediation im Strafprozess
PDF-Dokument
Externer Link
Systemische Mediation
Wissen und Werkzeuge Systemischer Mediation sind im Kontext von Veränderungsprozessen, in der Arbeit mit Einzelpersonen und Gruppen sowie in jedem anderen Konflikt außerordentlich hilfreich, um in Selbstverantwortung Lösungswege zu beschreiten. Systemische Mediation setzt auf Selbstorganisation, Selbstverantwortung und die Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit unterstützen und bedient sich dabei aus der Vielfalt systemischer Ideen und Interventionen.
In der eineinhalbjährigen Weiterbildung zum/r zertifizierten Systemische/n Mediator/in berücksichtigen wir die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 01.09.2017 und kombinieren diese mit den Anliegen der Mediationsverbände sowie den Richtlinien der beiden großen Systemischen Verbände, um Ihnen eine gediegene, abwechslungsreiche, praxisnahe und umsetzungsorientierte Ausbildung anbieten zu können.
Das umsichtig entwickelte Programm gliedert sich in neun Seminarblöcke, bestehend aus vier praxisnahen Theorie- und Methodenlehrgängen, einem Schwerpunktseminar, zwei Selbsterfahrungseinheiten sowie einem Praxisseminar und dem Abschluss. Darüber hinaus finden Gruppen-Supervisionen statt.
Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert Sie auftretende Gegensätze und Konflikte im Praxisfeld Arbeitswelt und Organisation nach systemischen Gesichtspunkten zu begleiten und die erlernten Inhalte auf andere Praxisbereiche zu übertragen.
Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Beginn der Weiterbildung
Neue Termine in Planung
Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de
Es können gerne persönliche Infotermine vereinbart werden.
Broschüre
Broschüre Systemische Mediation 2021
Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht
An die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten werden hohe Ansprüche gestellt. Denn davon hängen das Wohlergehen von ganzen Familien und insbesondere bestmögliche Entscheidungen für das Kindeswohl ab. Zunehmend wichtig ist es, bei Konfliktlösungen auch im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit auf Einvernehmlichkeit hinzuwirken – also auf die Bereitschaft und Befähigung von Familien, zu gemeinsam tragfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen. Das erfordert ein hohes Maß an systemischen Kompetenzen, um diesen Prozess in geeigneter Weise zu unterstützen. Gleichwohl erfordert dies von Gutachtern eine professionelle Neutralität, um ihrer Rolle bei Gericht gerecht zu werden, gerade auch dann, wenn einvernehmliche Lösungen nicht zu erreichen sind. Zu diesem anspruchsvollen Aufgabenprofil kommt hinzu, dass moderne Formate wie
- die Aufsuchende Systemische Arbeit
- die vertrauensbildende, auch virtuelle Gesprächsführung und Anhörung
- die wissenschaftlich-fundierte Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung
die Qualität und Aussagekraft von familiengerichtlichen Gutachten deutlich erhöhen. Bei komplexen und komplizierten, auch hochstrittigen Konflikten verlangt der gutachterliche Prozess darüber hinaus
- die Fähigkeit zur psychotraumatologischen und viktimologischen Prävention. Dazu gehören
- die Befähigung zur Stabilisierung, auch im virtuellen Format
- die Gestaltung der Begutachtung als „sicherem Ort“
Dies in Summe vermag den Prozess zu unterstützen, zu eigenständigen und tragfähigen Lösungen zu kommen. Das kann aus Sicht des Kindeswohles einer Viktimisierung und Traumatisierung vorbeugen.
Die ISTOB Akademie bietet dazu eine Weiterbildung zur „Systemischen Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht“ an. Diese rückt die skizzierten Anforderungen in den Mittelpunkt. Die praxisnahe Weiterbildung findet in kleinen Gruppen statt und ist übungsintensiv. Sie entspricht den Anforderungen und Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).
Wo?
Virtuell sowie in Präsenz
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Anfragen / Informationen zur Weiterbildung
info@istob-aka.de
Es können gerne auch persönliche Informationsgespräche vereinbart werden.