Rückblick: Unsere erste Weiterbildung mit Doppel-Zertifizierung zum Psychosozialen Prozessbegleiter im Strafverfahren – Fachpädagoge für Systemische Psychotraumatologie, die wir in Kooperation mit der Systemischen Gesellschaft (SG) konzipiert haben, wurde vom Bay. Justizministerium anerkannt und erfolgreich abgeschlossen. Eine Reihe der Teilnehmer sind sowohl beim Oberlandesgericht (OLG) München für Bayern als auch in anderen Bundesländern bereits als Psychosoziale Prozessbegleiter zugelassen und gelistet. Das ab 1. Januar 2017 geltende Recht auf „Psychosoziale Prozessbegleitung“ stellt eine wesentliche Stärkung und Professionalisierung des Opferschutzes dar.
Ausblick: Unsere nächste Weiterbildung startet im Januar 2023. Neben den juristischen und kriminologischen Kenntnissen gilt der professionellen Stabilisierung der Verletzten sowie der Eigenstabilisierung der Prozessbegleiter besonderes Augenmerk. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Weiterbildung besteht darin, bei den teils hochtraumatisierten Opfern die Fähigkeit zur Begegnung mit dem Täter bei Bedarf bereits dann wieder herstellen zu können, wenn der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist und psychische Verletzungen noch unmittelbar nachwirken. Das ist für einen tragfähigen Täter-Opfer-Ausgleich, falls er vorgesehen ist, eine wichtige Voraussetzung. Von den ProzessbegleiterInnen verlangt das ausgeprägte systemische, mediative, kommunikative, psychotraumatologische und Coaching-basierte Kompetenzen. Diese können im Rahmen der Weiterbildung aufgrund der kleinen Gruppengrößen intensiv geübt werden. Ein weiteres Thema ist die Kenntnis und der zielführende Umgang mit professionellen Helfersystemen, die bei Bedarf einzubeziehen und zu vernetzen sind, damit Verletzte nicht durch ihr soziales Umfeld noch weiter viktimisiert werden. Zugleich ist allem voran eine professionelle Neutralität als Grundhaltung zu erlernen und strikt zu wahren.
Zulassung: Durch den besonderen Anspruch an diese Weiterbildung können TeilnehmerInnen (bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben) zur Beiordnung als Psychosoziale Prozessbegleiter durch ein Gericht zugelassen werden, und darüber hinaus die Zertifizierung zum Fachpädagogen für Systemische Psychotraumatologie erlangen. Dies erweist sich auch für andere Arbeitsbereiche, bei denen es auf professionelle Stabilisierung von belasteten Personen ankommt, als hilfreich.