ISTOB Management Akademie e.V.
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz
U4, Bus 59
Telefon: +49 (0) 89.54 32 02 35
info@istob-aka.de
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
10:00 bis 13:00 Uhr
Diese Weiterbildung zum Opferschutz in Strafverfahren haben wir aufgrund der Anfrage des Bundesjustizministeriums an die Systemische Gesellschaft (SG) und in deren Auftrag entwickelt. Sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen des 3. Opferschutzreformgesetzes, sowie dem zugehörigen Ausführungsgesetz. Inhaltlich bietet die Weiterbildung – als Besonderheit – eine Doppel-Qualifizierung: Zum einen können die Teilnehmer bei Gericht die Zulassung zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren erwerben, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Zum anderen qualifizieren sie sich damit zum Zertifizierten Fachpädagogen für Systemische Psychotraumatologie.
Der Schlüssel für eine erfolgreiche psychosoziale Prozessbegleitung liegt in der Stabilisierungskompetenz, die wiederum zu einer besseren Aussagequalität von Verletzten bei Gericht führt, ohne die gebotene Neutralität zu verletzen. Dies bildet die Grundlage für die Weiterbildung. Der Schwerpunkt unserer Weiterbildung ergänzt diese Grundlagen und geht in verschiedenen Handlungsfeldern darüber hinaus. Dafür sprechen mehrere Gründe:
1. Stabilisierungskompetenz bei belastenden Ermittlungen
Über die die polizeiliche Vernehmung hinaus erweist es sich für Psychosoziale ProzessbegleiterInnen (PsPB) als wichtig, sich im Bedarfsfall mit ihrer Rolle in erweiterten polizeilichen Ermittlungsverfahren auseinanderzusetzen. Namentlich geht es um Tatortbegehungen, Täter-Gegenüberstellungen und andere, vergleichbar herausfordernde Situationen. Diese können für Verletzte besonders belastend sein und leicht zum Flashback oder einer Re-Traumatisierung führen. Das erfordert vom PsPB ein gutes Einfühlungsvermögen, aus psychotraumatologischer Sicht auch eine hohe eigene Stabilisierungskompetenz:
Für einen PsPB ist es wichtig, im Kontext solch belastender Situationen wie der Tatortbegehung für eine/n Verletzte/n einen „sicheren Raum“ bieten und bilden zu können (sicherer äußerer und sicherer innerer Ort als Momentum der Stabilisierung), ohne in eine therapeutische Attitüde zu verfallen (also keine Konfrontation oder Transformation des Geschehens durch den PsPB). Dieses Prinzip gilt durchgängig, ist in solchen außerordentlichen Belastungssituationen jedoch besonders zu beachten. Mit anderen Worten ist es hier besonders wichtig, dass ein PsPB seine professionelle Neutralität erhält, nicht durch eine emotional überwältigende Übertragung/Gegenübertragung in den Fall „hineingezogen“ wird, und zugleich doch „empathisch stabilisierend mitgehen“ kann. Damit dies gelingt, werden Situationen wie Tatortbegehungen und Täter-Gegenüberstellungen im Rollenspiel anhand „echter (also nachgestellter) Fälle“ auch praktisch geübt, um die Selbst-Stabilisierung der PsPB als auch deren kommunikative Kompetenz gegenüber Verletzten in solchen Situationen zu stärken.
2. Notfall-Stabilisierung
Psychotraumatologisch macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Tat (wie Gewalt oder sexueller Missbrauch in Familie oder Schule) erstmalig auftritt und zur Anzeige kommt, oder ob dies mit einem lang andauernden Erfahrungshintergrund verknüpft ist. Solche anhaltenden, multi-traumatischen Erlebnisse werden seelisch oft „abgekapselt“ (Überlebensstrategie). Durch ein Starfverfahren können diese Verkapselungen aufbrechen, unter Umständen werden dadurch erhebliche Schuldgefühle getriggert, aber auch tiefe Trauer ausgelöst. Mitunter sind suizidale Risiken zu beobachten. Für PsPB ist es nötig, solche Risikomomente erkennen und rasch professionelle Hilfe herbeiholen zu können. Wichtig ist, dass sie hier nicht selbst therapeutisch intervenieren, jedoch eine Notfall-Stabilisierung leisten und adäquate Hilfe im Sinne einer Notfall-Strategie schnell herbeiführen können. Solche Stabilisierungsverfahren können sich auch trauerpädagogisch als hilfreich erweisen. Diese Wechselwirkungen werden im Rahmen der Weiterbildung deutlich.
3. Unterstützung eines vom Gericht befürworteten TOA
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist, soweit er aus juristischer und psychologischer Sicht als sinnvoll und möglich erscheint, grundsätzlich erwünscht. In der Praxis spielt diese Thematik jedoch eine eher nachgeordnete Rolle. Die Problematik besteht darin, dass zahlreiche TOA-Versuche scheitern, weil die Opfer erst einwilligen, sich dann aber dem TOA-Prozedere entziehen. Die Begegnung mit einem Täter erweist sich in solchen Fällen oft als zu belastend. Der PsPB käme hier eine besondere Rolle zu, um die Wahrscheinlichkeit des Gelingens beim TOA zu verbessern. Auch dies erfordert eine qualifizierte psychotraumatologische Kompetenz seitens der Prozessbegleitung.
4. Stabilisierung von Verletzten gegenüber einem Täter-Netzwerk
Stabilisierung ist auch dann erforderlich, wenn ein Opfer sich einem „Täter-Netz“ gegenübersieht, etwa wenn Einschüchterung ins Spiel kommt und die Viktimisierung eines Opfers forciert wird. Beispielsweise kann das bei Hasskriminalität oder institutioneller Opferbildung beobachtet werden. Die Stabilisierung eines Opfers ist hier gegenüber einem größeren sozialen Umfeld zu sehen.
5. Aufsuchende Stabilisierung
In engem Zusammenhang dazu steht die sogenannte aufsuchende Stabilisierung. Das ist dann der Fall, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die Begegnung zwischen einem Opfer und der PsPB nicht an einem neutralen Ort geleistet werden kann, sondern im Umfeld des/der Verletzten stattfindet. Je nach familiärer oder institutioneller Konstellation kann sich die PsPB intensiven Versuchen der Vereinnahmung bis hin zu einer feindselig-ablehnenden Haltung ausgesetzt sehen. In solchen Fällen ist es wichtig, aus Selbstschutz als auch zum Opferschutz einen starken sicheren Ort darstellen und für das Opfer bilden zu können, ohne als PsPB die professionelle Neutralität aufzugeben.
6. Der kritische Moment: Im Erstkontakt und Erstgespräch Vertrauen bilden
Für Verletzte ist die Qualität des Erstkontakts und des Erstgesprächs von entscheidender Bedeutung, um sich auf eine Prozessbegleitung einzulassen und letztlich so zu qualifizierten Aussagen bei Gericht zu kommen. Diese Gesprächssituationen schaffen die Basis für die Bildung des nötigen Vertrauens. Mit anderen Worten kommt es entscheidend auf die Haltung einer PsPB an, ob der Stabilisierungsprozess bis hin zur Hauptverhandlung gelingt und von Verletzten als auch den Gerichten selbst als unterstützend erlebt wird, oder als zusätzliche Bürde. Dem widmen wir uns im Rahmen der Weiterbildung intensiv.
Wo?
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz,
U4, Bus 59
Termine 2023
25. – 29. Januar (Mi-So)
08. – 12. März (Mi-So)
14. – 18. Juni (Mi-So)
zusätzlich 4 Tage Supervision
nach Vereinbarung (res. 04. – 07. Mai 2023 Do-So)
Programm
Programm-PsPB-2023
Anmeldung
Anmeldung-PsPB-2023
Infoabend per Zoom
14. September 2022, 18:30 Uhr
26. Oktober 2022, 18:30 Uhr
Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de
Es können gerne auch persönliche Infotermine per Zoom oder vor Ort vereinbart werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren und bildet die Grundlage zum aktiven Opferschutz, der von den Gerichten anerkannt ist und beigeordnet werden kann. Dabei muss jede Weiterbildung sogenannten Mindestanforderungen genügen. Zugleich sind laut Ausführungsgesetz (AGPsychPbG) unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte erwünscht. Der Fokus unserer Weiterbildung ergänzt diese Standards um die Entwicklung einer hohen Stabilisierungskompetenz in herausfordernden Ermittlungssituationen, wie sie oben angesprochen wurden.
Kommunikative Kompetenz im Kontext TOA
Damit ein Täter-Opfer-Ausgleich gelingt, ist es entscheidend, die Begegnungsfähigkeit von Opfer und Täter zu erreichen, noch während die Ermittlungsverfahren mit ihren zusätzlichen Belastungen laufen sowie die Hauptverhandlung mit ihren Unwägbarkeiten aussteht. Über den Umgang mit solchen Belastungsstrukturen hinaus muss die PsPB ein Opfer vor diesem Hintergrund stabilisieren und dessen familiäre und andere relevante Bezugssysteme mitberücksichtigen. So kann es besser gelingen, im Sinne eines von einem Gericht befürworteten TOA die Begegnung von Opfer und Täter in eine nachhaltige, gemeinsam tragfähige Lösungsfindung zu überführen. Dazu sind neben juristischen und viktimologischen Kenntnissen vor allem ein hohes Maß an systemischer Krisen-Stabilisierungs- und kommunikativer Kompetenz vonnöten sowie die Befähigung zur gezielten Unterstützung der psychotraumatologischen Resilienz bei Opfern und ihren Angehörigen.
Rapid Turnaround
Dabei ist oft die Fähigkeit der PsPB zum „Rapid Turnaround“ gefragt. Das gelingt mit Hilfe einer unmittelbaren Präsenz ohne zeitliche Verzögerung, beispielsweise mittels einer semi-virtuellen Stabilisierung geleistet werden kann. Solche, meist video-gestützten Herangehensweisen haben den Vorteil, nicht erst die Zeit bis zu einem Termin überbrücken zu müssen, sondern können als Sofort-Maßnahme stabilisierend wirken. Eine persönliche Begegnung schließt sich idealerweise an und erlaubt eine Vertiefung der Stabilisierungsqualität. Diese Prozedere werden im Rahmen der Weiterbildung praxisnah und nachhaltig geübt, entsprechend den meisten Realsituationen mit Hilfe des Kamera-Einsatzes von Mobiltelefonen.
Mobbing-Prävention: Ermutigen statt entmutigen
Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen können auf vielfältige Weise hilfreich sein, so zum Beispiel in Familien oder Schulen, selbst in Teams und Organisationen, wenn es etwa durch Mobbing zur Bildung von Täter-Opfer-Systemen und zur Viktimisierung der „Unterlegenen“ kommt. Die Prozesse der „Opfer“-Stabilisierung und der Ermutigung statt Entmutigung, sowie die Bildung einer posttraumatischen Resilienz ähneln dem Vorgehen und den Instrumentarien nach denen der Psychosozialen Prozessbegleitung. Im Rahmen der Weiterbildung wird auf diesen wechselseitigen Kompetenztransfer Wert gelegt.
Neues Berufs- und Aufgabenfeld
Die „Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ bildet ein neu definiertes Aufgaben- und Arbeitsfeld. Die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters stellt für die betroffenen Opfer bei bestimmten Strafprozessen nunmehr einen Rechtsanspruch dar, der zum 1. Januar 2017 in Kraft trat. Die Inanspruchnahme ist für die betroffenen Opfer kostenfrei, die PsPB werden von den Gerichten auf gesetzlicher Basis vergütet.
Professionelle Neutralität
Zusammenfassend ist es das wesentliche Ziel, Opfer gegen (Re-) Traumatisierungen und das Abgleiten in eine persistierende „Opfer-Identität“ mit ihren zahlreichen sozialen und gesundheitlichen Risiken („sekundäre Viktimisierung“) zu schützen. Um die Professionalität dieser Arbeit zu gewährleisten, stehen der Umgang mit ressourcenorientierten Ansätzen im Vordergrund, sowie mediative Verfahren im Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs. Im Hinblick auf die Ermittlungen sind psychosoziale Prozessbegleiter strikt der Neutralität verpflichtet.
Zulassungskriterien
Um zur Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter in Strafverfahren zugelassen zu werden, ist ein Studium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik oder Sozialpädagogik (Uni oder FH) und berufliche Erfahrung erforderlich, beziehungsweise eine vergleichbare berufliche Ausbildung und Tätigkeit.
Format
Die zertifizierte Ausbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter umfasst insgesamt 300 Stunden (WE / LE). Das beinhaltet 19 Präsenztage (15 Tage Workshop plus vier Tage themen-, prozess- und fallbezogene Supervision) sowie begleitete Prozessbeobachtungen mit Reflexion und Intervision, angeleitetes Selbststudium, Dokumentation, Fallarbeit und Kolloquium).
Als Referenten wirken für den psychosozialen Themenkreis Psychologen, Psychosoziale Prozessbegleiter, Systemische Lehrtrainer, Fachpädagogen für Psychotraumatologie und Ausbilder für Mediation mit, für den rechtlichen Themenkreis Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Kriminalisten.
Die Weiterbildung erfolgt in Kooperation mit der Systemischen Gesellschaft.
Anfragen und weitere Informationen unter info@istob-aka.de
Siehe auch https://systemische-gesellschaft.de
Präsentation beim Deutschen Mediationstag Jena 2016:
Psychosoziale Prozessbegleitung – Chancen der Mediation im Strafprozess
PDF-Dokument
Externer Link
Wissen und Werkzeuge Systemischer Mediation sind im Kontext von Veränderungsprozessen, in der Arbeit mit Einzelpersonen und Gruppen sowie in jedem anderen Konflikt außerordentlich hilfreich, um in Selbstverantwortung Lösungswege zu beschreiten. Systemische Mediation setzt auf Selbstorganisation, Selbstverantwortung und die Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit unterstützen und bedient sich dabei aus der Vielfalt systemischer Ideen und Interventionen.
In der eineinhalbjährigen Weiterbildung zum/r zertifizierten Systemische/n Mediator/in berücksichtigen wir die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 01.09.2017 und kombinieren diese mit den Anliegen der Mediationsverbände sowie den Richtlinien der beiden großen Systemischen Verbände, um Ihnen eine gediegene, abwechslungsreiche, praxisnahe und umsetzungsorientierte Ausbildung anbieten zu können.
Das umsichtig entwickelte Programm gliedert sich in neun Seminarblöcke, bestehend aus vier praxisnahen Theorie- und Methodenlehrgängen, einem Schwerpunktseminar, zwei Selbsterfahrungseinheiten sowie einem Praxisseminar und dem Abschluss. Darüber hinaus finden Gruppen-Supervisionen statt.
Der erfolgreiche Abschluss qualifiziert Sie auftretende Gegensätze und Konflikte im Praxisfeld Arbeitswelt und Organisation nach systemischen Gesichtspunkten zu begleiten und die erlernten Inhalte auf andere Praxisbereiche zu übertragen.
Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz
U4, Bus 59
Programm
Programm Systemische Mediation 2021
Beginn der Weiterbildung
neue Termine für 2023 in Planung
Anmeldung per Mail an:
info@istob-aka.de
Es können gerne persönliche Infotermine vereinbart werden.
Broschüre
Broschüre Systemische Mediation 2021
An die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten werden hohe Ansprüche gestellt. Denn davon hängen das Wohlergehen von ganzen Familien und insbesondere bestmögliche Entscheidungen für das Kindeswohl ab. Zunehmend wichtig ist es, bei Konfliktlösungen auch im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit auf Einvernehmlichkeit hinzuwirken – also auf die Bereitschaft und Befähigung von Familien, zu gemeinsam tragfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen. Das erfordert ein hohes Maß an systemischen Kompetenzen, um diesen Prozess in geeigneter Weise zu unterstützen. Gleichwohl erfordert dies von Gutachtern eine professionelle Neutralität, um ihrer Rolle bei Gericht gerecht zu werden, gerade auch dann, wenn einvernehmliche Lösungen nicht zu erreichen sind. Zu diesem anspruchsvollen Aufgabenprofil kommt hinzu, dass moderne Formate wie
die Qualität und Aussagekraft von familiengerichtlichen Gutachten deutlich erhöhen. Bei komplexen und komplizierten, auch hochstrittigen Konflikten verlangt der gutachterliche Prozess darüber hinaus
Dies in Summe vermag den Prozess zu unterstützen, zu eigenständigen und tragfähigen Lösungen zu kommen. Das kann aus Sicht des Kindeswohles einer Viktimisierung und Traumatisierung vorbeugen.
Die ISTOB Akademie bereitet dazu in enger Zusammenarbeit mit der DGSF eine Pilot-Weiterbildung zur „Systemischen Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht“ vor. Diese rückt die skizzierten Anforderungen in den Mittelpunkt. Die praxisnahe Weiterbildung findet in kleinen Gruppen statt und ist übungsintensiv. Sie entspricht den Anforderungen und Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und kann von dieser zertifiziert werden.
Veranstaltungsort
ISTOB Management Akademie
Richard-Strauss-Straße 56
81677 München
Haltestelle Böhmerwaldplatz
U4, Bus 59
Termine
Keine aktuellen Termine
Programm
Programm Syst. Sachverständigentätigkeit 2021
Anfragen / Informationen zur Weiterbildung
info@istob-aka.de
Es können gerne auch persönliche Informationsgespräche vereinbart werden.